Voraussetzungen
Wie bekommen Sie eine Verordnung für Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie?
Die sprachtherapeutische Behandlung ist ein Heilmittel der gesetzlichen und
privaten Krankenkassen.
Diese Heilmittelverordnung kann Ihnen beim Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik und Diagnose von Allgemeinmedizinern und Hausärzten, Phoniatern (Stimmärzten) oder Hals-, Nasen-, Ohrenärzten (HNO) verordnet werden, unabhängig von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Verordnungen für Sprach- und Sprechtherapie, z. B. nach Schlaganfall oder Erkrankungen neurologischer Herkunft, können von Neurologen, Allgemeinmedizinern oder Internisten verschrieben werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Heilmittelverordnung für Sprachtherapie von den behandelnden Kinderärzten, HNO - Ärzten oder Kieferorthopäden.
Eine ärztliche Kontrolle ist nach Beendigung einer Verordnung erforderlich. Die Sprachtherapeutin ist verpflichtet, dem Arzt einen Bericht zu geben bzw. mit ihm in einen fachlichen Austausch über die Therapieziele zu treten.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bekommen die Logopädie vollständig von der Krankenkasse bezahlt.
Auch für Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Behandlungskosten. Lediglich 10% der Therapiekosten sowie die Verordnungsgebühr von 10,- Euro fallen auf den Patienten zurück.
Privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn ebenfalls eine Verordnung ihres Arztes ausschreiben lassen und sich zwecks Klärung der Kostenübernahme mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen, gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag der Logopädin anfordern.
Termine
Wenn Sie eine Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie verordnet bekommen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns, um einen ersten Termin zu vereinbaren. In der Regel werden für den weiteren Verlauf der Therapie feste Termine pro Woche vereinbart.
Meist verordnet der Arzt 10 Therapiestunden, die jeweils 45 Minuten dauern. Bei der Kindertherapie werden etwa fünf bis zehn Minuten der Therapiezeit auf die Beratung und Einbeziehung der Eltern verwandt.
Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.